Wir stellen fest
• Die Schweiz weist ein gewaltiges Bevölkerungswachstum auf, welches zu einem grossen Teil auf die Zuwanderung zurückzuführen ist. Bildungseinrichtungen, Wohnungsmarkt, Strassen, ÖV und Sozialwerke können nicht mithalten und kommen an ihre Grenzen.
• Während wir dank der Zuwanderung auch dringend benötigte Fachkräfte rekrutieren können, weisen gerade Branchen, welche sich durch hohe Arbeitslosenquoten auszeichnen (wie z.B. Gastronomie und Baubranche), eine besonders hohe Zuwanderung auf. Nur gerade 20% der Zuwanderer arbeiten in einem Beruf mit Fachkräftemangel.
• Die Personenfreizügigkeit verschafft ausländischen Staatsbürgern aus der EU einen Junge SVP des Kantons Zürich 2023
unfairen Vorteil gegenüber nicht EU-Bürgern bei der Arbeitssuche in der Schweiz. Dank der Personenfreizügigkeit spielt Herkunft eine wichtigere Rolle als Qualifikation.
• Der Familiennachzug macht über 20% der Zuwanderung aus.
• Viele ausländische Staatsbürger beherrschen die lokale Landessprache auch nach langem Aufenthalt in der Schweiz häufig nur bruchstückhaft. Oft werden dann auch die Kinder mit unzureichenden Sprachkenntnissen in das Schulsystem eingebracht und starten nicht nur mit einem Nachteil in das Schulsystem, sondern bremsen damit auch das Vorankommen der anderen Kinder.
• Es gibt immer mehr Schulklassen, in denen ein untragbar hoher Anteil der Kinder der Unterrichtssprache nicht mächtig ist. Wir haben einen Punkt erreicht, an welchem über ein Drittel der Eltern ihre Kinder an eine andere Schule schicken wollen.
• Der durchschnittliche Zuwanderer ist über 40 Jahre alt. Dies ist für die Altersvorsorge hochproblematisch; diese ist nicht auf einen so späten Einstieg ausgelegt. Die entsprechenden Personen haben kaum eine Chance auf eine vernünftige Rente und sind schon zum Zeitpunkt der Niederlassung in der Schweiz zu Ergänzungsleistungen verdammt.
• Ausländische Staatsbürger sind bei Straftaten stark übervertreten.
• Die Zuwanderung belastet die Sozialwerke massiv. Ausgaben zwischen 33% und 40% für Soziales in einer Gemeinde sind heute der Normalfall – Geld, das andernorts fehlt.
• Die Staatsbürgerschaft wird zu leicht gewährt. Eingebürgerte haben das Recht
abzustimmen und zu wählen. Folglich ist es auch zwingend notwendig, dass die Einbürgerung nur erfolgt, sofern die Fähigkeit, die entsprechenden Unterlagen zu verstehen, vorhanden ist.
• In unserem Asylsystem befinden sich viele Menschen, welche nicht an Leib und Leben bedroht sind.
• Die Schweiz gewährt auch Menschen Asyl, welche in kaum einem anderen Land Asyl erhalten würden (z.B. Eritrea).
• Gemäss Schengen-Abkommen müssen Flüchtlinge in jenem Land Asyl beantragen, in dem sie das erste Mal europäischen Boden betreten. Dies wird schlicht nicht umgesetzt.
• Die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern funktioniert kaum – weder in andere Schengen-Staaten noch in die Herkunftsländer. Viele tauchen nach einem negativen Entscheid einfach unter.
• Die Sozialleistungen, welche Asylbewerbern zugutekommen, steuern stark, in welche Länder sich diese bewegen. Viele wollen Geld in die Heimatländer überweisen, insbesondere die Auszahlung von Bargeld ist also ein entscheidender Faktor.
• Das Verhalten und die Integrationsbemühungen während dem Asylprozess spielen kaum eine Rolle für eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung.
• Viele Menschen im Asylprozess sind in einer Kultur und in einem Wertesystem
aufgewachsen, dass mit unseren Gesetzen und Werten unvereinbar ist. Eine Abkehr davon ist für viele schwierig.
Wir fordern
• Die Schweiz verträgt ein Bevölkerungswachstum in dieser Intensität langfristig nicht. Wir müssen eine qualitative Zuwanderung in den Bereichen erreichen, wo diese notwendig ist.
• Die Zuwanderung in Bereichen mit hoher Arbeitslosigkeit ist zu unterbinden und
insbesondere auf Berufsgruppen zu reduzieren, in denen es an inländischen Arbeitskräften mangelt. Länder wie Kanada oder Australien zeigen auf, dass dies möglich ist.
• Die Personenfreizügigkeit ist, wie es im Abkommen vorgesehen ist und vom Stimmvolk verlangt wurde, neu zu verhandeln. In Zukunft soll insbesondere die Qualifikation massgebend sein für die Zuwanderung.
• Der Familiennachzug muss auf engste Verwandte begrenzt sein und die Verwandtschaft muss eindeutig nachgewiesen sein. Der Familiennachzug wird nur gewährt, wenn die Familienmitglieder in der Schweiz versorgt werden können und eine Finanzierung vom Staat
nicht notwendig ist.
• Eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung ist an Sprachkenntnisse der lokalen Landessprache zu knüpfen.
• Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder bei der Einschulung die Unterrichtssprache ausreichend beherrschen. Kinder, welche die Unterrichtssprache nicht beherrschen, sind in dafür vorgesehenen Klassen zu unterrichten. In Regelklassen darf der Anteil an Kindern ohne
ausreichende Sprachkenntnisse einen Anteil vom 20% nicht überschreiten. Dazu ist ein standardisierter Deutschtest heranzuziehen.
• Bei einem Eintritt in den Schweizer Arbeitsmarkt ist insbesondere bei über 30-Jährigen zu prüfen, wo im Ausland bereits Beiträge in ein Altersvorsorgesystem eingezahlt wurden und wie diese in die Schweizer Altersvorsorge überführt werden können. Wenn keine Beiträge vorhanden sind, ist bei AHV und Pensionskasse einen erhöhter Sondersatz anzuwenden, um
die verpassten Jahre des Einzahlens mindestens teilweise aufzuholen. Dieser Sondersatz ist mit Abstufungen für einkommensstarke Branchen einzusetzen, da es sich in diesen Branchen häufig um qualifiziertes Personal handelt.
• Ausländische Staatsbürger sind bei schweren Straftaten konsequent auszuschaffen. Der «Ausschaffungsschutz» von ausländischen Staatsbürgern mit der Niederlassungsbewilligung C ist aufzuheben. Das Interesse der Bevölkerung zum Schutz vor Straftätern ist besonders hochzugewichten.
• Ausländischen Staatsbürgern, welche längerfristig von Sozialhilfe abhängig sind, ist das Aufenthaltsrecht unter Berücksichtigung der Jahre, die gearbeitet wurden, zu entziehen.
• Einbürgerungswillige müssen mindestens ein Sprachniveau aufweisen, dass es ihnen ermöglicht, komplexe politische Dokumente zu verstehen. Nur so kann es verantwortet werden, dass diese Personen das Stimmrecht erhalten. Dass keine schweren Straftaten begangen wurden und keine Sozialhilfe bezogen wird, muss selbstverständlich sein.
• Wirtschaftsflüchtlinge sind in raschen und konsequenten Verfahren abzuweisen. Es ist zu vermeiden, dass diese in der Schweiz untertauchen. Das Schengen-Abkommen ist umzusetzen, Flüchtende beantragen dort Asyl, wo das erste Mal europäischer Boden betreten wurde. Gegebenenfalls nimmt die Schweiz Menschen direkt aus diesen Ländern auf. Menschen, welche das Abkommen bewusst ignorieren werden nicht aufgenommen. Die Verteilung von F-Ausweisen ist einzuschränken und die Zurückführung so bald wie möglich
durchzusetzen.
• Die Schweiz macht keine Alleingänge: Sie gewährt Menschen kein Asyl, welche auch in anderen europäischen Ländern keine Chance auf Asyl haben.
• Im Asylbereich werden möglichst keine liquiden Mittel ausgegeben. Die Versorgung erfolgt in Sachleistungen. Es ist zu vermeiden, dass die finanzielle Unterstützung über Geldtransfers ins Ausland fliesst.
• Einmal gewährtes Asyl ist klar von einer unbefristeten Aufenthaltsbewilligung zu
unterscheiden. Ist die Lage im Herkunftsland wieder sicher, sind das Verhalten im Asylprozess und die Integrationsbemühungen als Indikator zu nehmen, um über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung zu befinden.
• Die Schweiz bemüht sich um Hilfe vor Ort oder in der Nähe. Es ist nicht sinnvoll, die Hilfe in der dicht bevölkerten Schweiz mit hohen Lebenskosten sicherzustellen. Mit den Gleichen finanziellen Mitteln kann vor Ort einem Vielfachen an Menschen geholfen werden. Dazu
vereinfacht es den Integrationsprozess für die Betroffenen massiv.